Warum "öbuv"?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind unabhängige und unparteiische Fachleute auf ihrem besonderen Sachgebiet.

Sie haben vor ihrer Vereidigung ein hohes Maß an Kompetenz und herausragende fachliche Kenntnisse nachgewiesen.

 

Sie stehen Gerichten sowie privaten Auftraggebern zur Beratung in fachlichen Fragen und damit zur Entscheidungsfindung wie auch Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung.

 

Die Bezeichnung "Öffentlich bestellt und vereidigt" ist gesetzlich geschützt, und somit an ganz bestimmte Kriterien geknüpft. Das Bewerbungsverfahren läuft nach einem festgelegten Ablauf ab. Damit stellt die Bezeichnung"öbuv" ein besonderes Qualitätsmerkmal dar.

 

Der öbuv Sachverständige ist verpflichtet, sich permanent durch Schulungen und Seminare auf dem aktuellen Stand Stand der Technik zu halten und weist dies gegenüber der für ihn zuständigen Handwerkskammer regelmässig nach.