Gefährdungsanalyse

 

Laut Trinkwasserverordnung sind Warmwasserbereitungs-Anlagen die als „Großanlage“ einzustufen sind, auf ihren Legionellen-Anteil zu überprüfen.

 

Wird bei dieser Überprüfung ein zu hoher Legionellen-Anteil festgestellt, hat der Betreiber oder der Eigentümer der Anlage innerhalb von 30 Tagen eine Gefährdungsanalyse und eine Ortsbesichtigung durchzuführen oder durchführen zu lassen.

 

Im Rahmen der Ortsbesichtigung ist zu überprüfen, ob mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind und es ist eine Dokumentation hierüber zu erstellen.

 

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger stehe ich Ihnen als neutraler Ratgeber und speziell  zu diesem Thema geschulter Fachmann zur Seite und erstelle Ihnen oben genannte Gefährdungsanalysen.