Förderprogramme

Die KfW-Bankengruppe fördert unter Anderem eine energieeffiziente Sanierung von Wohneigentum, dessen Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.

Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO²-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

 

Zu den förderfähigen Sanierungsmaßnahmen zählt beispielsweise die Erneuerung einer Heizungsanlage und die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, sowie der Kauf eines sanierten Gebäudes.

 

Die Förderung kann zum Beispiel über einen einmaligen Zuschuss (Programmnummer 430) oder über eine Finanzierung mittels eines Kredites aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" (Programm 152) erfolgen.

 

Diese Maßnahmen sind von einem Sachverständigen zu begleiten.

 

Als ausstellungsberechtigte Person nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) bin ich Ihr Ansprechpartner für die Beratung im Vorfeld und für die Begleitung der Sanierungsmaßnahmen.

 

Die verschiedenen Förderprogramme der KfW-Bank sowie die Förderbedingungen sind auf den Internetseiten der KfW-Bank abrufbar.

 

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